Welche Grundstücke wir ankaufen
Baugrundstücke und Baulücken im Innenbereich, Areale mit Bestandsgebäuden oder Abbruchbedarf, Flächen mit Entwicklungspotenzial nach § 34 BauGB oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sowie Objekte für Ferien- und Hospitality-Nutzung. Ab etwa 400 m² aufwärts — ohne Obergrenze.